Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anmietung von Ferienwohnung
01. AGB von Hinnerk Rott als Vermieter, Smeelwai 8, 25980 Westerland. Mit Ihrem Buchungsauftrag akzeptieren Sie das Angebot und erkennen diese AGBs an.
02. Nach Empfang der Buchungsbestätigung ist der Rechnungsbetrag auf das Konto des Vermieters zu leisten. Die Zahlung des Gesamtbetrags muss spätestens drei Wochen vor Anreise vorliegen, damit alle Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden können. Bei kurzfristiger Buchung nach gesondertem Vorgehen.
03. Stornobedingungen: Kostenfrei bis 90 Tage vor Anreise. Stornierung bis 30 Tage vor Anreise: 50% Stornogebühr vom Gesamtbetrag. Stornierung weniger als 30 Tage vor Anreise: 90% Stornogebühr vom Gesamtbetrag. Die ursprüngliche Buchung kann einmalig, bis zum Ablauf des 30. Tages vor dem Anreisetag, auf einen anderen, mindestens gleichlangen Zeitraum kostenfrei umgebucht werden. Ggfs. höhere Saisonpreise für einen Ersatzzeitraum werden zusätzlich berechnet. Gästekarten sind nach der Buchung nicht erstattbar.
04. Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Leistung freigestellt, soweit die Leistung durch einen Umstand, den die Vermieter nicht zu vertreten hat, unmöglich wird; zum Beispiel durch Wasser- oder Brandschäden im Mietobjekt. Sollte die Mietsache nicht den Vorstellungen des Mieters entsprechen, obwohl ein Mangel der Mietsache nicht vorliegt, berechtigt dies den Mieter weder zur Minderung des Mietpreises, noch zur einseitigen Vertragsaufhebung. Gleiches gilt für regional bedingt auftretende Umwelteinflüsse, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (bspw. hohes Aufkommen von Möwen, Ameisen, Bienen und Wespen, Fluglärm, hohes Menschen und Fahrzeugaufkommen)
05. Am Anreisetag hat der Mieter ab 15:00 Uhr Anspruch auf das Mietobjekt, wenn nicht anders vereinbart. Bei Übernahme des Mietobjektes ist die Einrichtung, Wäsche, Geschirr und Hausrat zu überprüfen. Etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes, falls vorhanden, sind spätestens am nächsten Tag an den Vermieter zu melden. Übliche Reparaturen sind in Kauf zu nehmen. In dringenden Fällen ist es dem Vermieter gestattet, die Wohnung zu betreten. Für die vom Mieter eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.
06. Bei unvorhergesehenem Ausfall des Internetzugangs, sei es durch technische Gegebenheiten, Ausfall und/oder Leitungsarbeiten durch den Internetanbieter, hat der Gast weder Anspruch auf Ersatz noch auf Mietpreisminderung.
07. Das Mietobjekt darf darf nur mit der in unserer Bestätigung oder der bei der Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden (Kinder gelten als volle Person) und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Ein Hund ist anzumelden und ggfs. die Zusatzgebühr zu entrichten. Katzen und andere Haustiere sind nicht gestattet.
08. Dem Mieter ist es untersagt, Elektrofahrzeuge über Stromanschlüsse der Mietsache, unabhängig davon, ob die Anschlüsse im Inneren des Gebäudes oder außen liegen, zu laden; auch zur Verhinderung der Überlastung von Leitungen.
09. Der Mieter ist für das Mietobjekt und dessen gesamte Einrichtung verantwortlich. Er hat es pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich, alle durch ihn oder seine Mitbewohner verursachten Schäden zu ersetzen und an den Vermieter unverzüglich zu melden. Im Mietobjekt darf nicht geraucht werden. Grillen mit Kohle oder anderen brennbaren Stoffen ist nicht gestattet. Partys und Feiern mit größerer Personenanzahl im Objekt oder im Garten, laute Musik und Lautstärke über Zimmerlautstärke sind im Interesse Anderer nicht gestattet.
10. Eine Verletzung der Bedingungen, insbesondere von 07., 08., 09., 10., können zur sofortigen Kündigung der Mietsache mit Aufforderung zum Verlassen der Wohnung führen. Weitere straf- und zivilrechtliche Folgen und Forderungen sind vorbehalten.
11. Am Abreisetag steht dem Mieter das Mietobjekt bis 10.00 Uhr zur Verfügung, wenn nicht anders vereinbart. Für den Fall einer verspäteten Schlüsselübergabe muss der Vermieter sich die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete vorbehalten. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters neue Türschlösser einbauen zu lassen.
12. Bei Abreise ist die Wohnung in einem besenreinen Zustand zu verlassen. Das Geschirr muss abgewaschen sein und der Hausmüll entsorgt werden. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich der Vermieter die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor.
13. Die Kurabgabe ist nach der örtlichen Kurabgabesatzung vom Mieter an den Vermieter zu entrichten.
14. Außer bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter nicht für einfache Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung ist begrenzt auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Vermieters. b) Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für von Dritten angebotene Leistungen und deren Verfügbarkeit für den Mieter (bspw. Freizeitangebote).